Zusatzqualifikation Elektrofachkraft
In Abstimmung mit dem Ausbildungsbetrieb haben Auszubildende die Möglichkeit an dieser Zusatzqualifikation teilzunehmen und sind nach erfolgreichem Abschluss befähigt, Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln gemäß VBG 4 und VDE 0105 durchzuführen.
Sie erhalten eine theoretische Grundlagenunterweisung und werden von Ihrem Ausbildungsbetrieb für bestimmte Tätigkeiten an elektrischen Betriebsmitteln qualifiziert.
Mit einem an den Facharbeiter gekoppelten Prüfungsabschluss wird diese Zusatzqualifikation erworben.
Die Zusatzqualifikation Elektrofachkraft erfolgt begleitend zur Ausbildung zum/zur Industriemechaniker/in, Zerspanungsmechaniker/in, Werkzeugmacher/in, bzw. zum /zur Feinwerkmechaniker/in und dauert drei Jahre. Die Verteilung der Ausbildungszeiten gliedert sich in einen fachtheoretischen Teil an der Beruflichen-Schule Mühlacker und einen fachpraktischen bzw. betriebspraktischen Teil im Ausbildungsbetrieb oder einem Partnerbetrieb. Die schulischen Inhalte werden wöchentlich im Stundenplan mit einer zusätzlichen Unterrichtsstunde vermittelt. Die praktischen Ausbildungszeiten variieren je nach Betrieb.