Elternbeirat
Der Elternbeirat ist die Vertretung der Eltern der Schülerschaft einer Schule, also die gewählten Elternvertreter/innen der einzelnen Klassen und ihre Stellvertreter/innen.
Ihm obliegt es u.a., das Interesse und die Verantwortung der Eltern für die Aufgaben der Erziehung zu wahren und zu pflegen, der Elternschaft Gelegenheit zur Information und Aussprache zu geben sowie Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten und der Schule zu unterbreiten.
Der Elternbeirat soll gehört werden, bevor der Schulleiter Maßnahmen trifft, die für das Schulleben von allgemeiner Bedeutung sind.
Innerhalb der einzelnen Klasse lädt der Elternbeirat in jedem Schulhalbjahr zur Klassenpflegschaft ein und leitet diese Elternabende auch.
Spätestens neun Wochen nach Beginn des Schuljahres muss sich der Elternbeirat konstituiert und aus seiner Mitte eine/n Vorsitzende/n und eine/n stellvertretende/n Vorsitzende/n gewählt haben.