Hausordnung der Beruflichen Schule Mühlacker
Das Verhalten an der Schule ist geprägt von einem friedlichen und wertschätzenden Miteinander und durch gegenseitige Hilfe und Rücksichtnahme.
Einsicht und eine damit verbundene Verhaltensänderung stehen an erster Stelle, jedoch folgen bei Verletzung der Hausordnung entsprechende Maßnahmen.
Allgemeines
Alle bemühen sich um Ordentlichkeit, Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit und Eigenverantwortung. Das vollständige Mitbringen der Lehr- und Lernmittel ist selbstverständlich.
Die Anweisungen der Lehrkräfte, der Sekretärinnen und Hausmeister sind zu befolgen.
Verhalten auf dem Schulgelände
Erfolgreiches Lernen ist nur dort möglich, wo man sich wohlfühlt. Daher hat jeder die Verantwortung für das Schulgebäude, die Einrichtungsgegenstände und die Außenanlagen.
Verunreinigungen werden eigenständig entfernt, Abfälle in den dafür vorgesehenen Behältnissen entsorgt und die Toiletten in tadellosem Zustand verlassen.
Das Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände verboten.
Verhalten während und nach der Unterrichtszeit
Während der Unterrichtszeit wird auf das Essen verzichtet.
Die Unterrichtsräume werden aufgeräumt verlassen, die ursprüngliche Sitzordnung wiederhergestellt und die Tafel geputzt. Nach der letzten Unterrichtsstunde werden die Stühle hochgestellt.
In den Werkstätten sowie in den Fach- und Computerräumen gilt die jeweilige Raumordnung.
Mobile Endgeräte und KI
Sämtliche mobilen Endgeräte (Smartphone, Smartwatch, etc.) sind während des Unterrichts laut- und vibrationslos nicht im unmittelbaren Zugriffsbereich des Schülers/der Schülerin aufzubewahren (z.B. in den Schülertaschen).
Eine Nutzung ist nur zulässig, wenn die Lehrkraft diese ausdrücklich für Unterrichtszwecke erlaubt. Eine private Nutzung ist generell verboten.
Die Nutzung von KI-gestützten Systemen ist für Lernzwecke zulässig, sofern diese von der Lehrkraft erlaubt ist. Die Nutzung ist kenntlich zu machen. Unzulässige KI-Nutzung gilt als Täuschungsversuch.
Außerhalb des Unterrichts ist die Nutzung mobiler Endgeräte erlaubt. Tonwiedergabe erfolgt ausschließlich mit Kopfhörern.
Bild-, Film- und Tonaufnahmen sind auf dem gesamten Schulgelände verboten. Ausnahmen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung aller beteiligten Personen sowie einer Lehrkraft.
Einsicht und eine damit verbundene Verhaltensänderung stehen an erster Stelle. Bei Zuwiderhandlungen werden diese im Klassenbuch dokumentiert und pädagogische Maßnahmen sowie Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen nach § 90 Schulgesetz Baden-Württemberg konsequent ergriffen. Bereits beim erstmaligen Verstoß gegen das Nutzungsverbot wird ein zweistündiges Nachsitzen angeordnet.

