Werkstattordnung der Beruflichen Schule Mühlacker
Aufgrund der besonderen Situation und Gefährdung im Bereich unserer Schulwerkstätten werde ich mich nach folgenden Grundsätzen verhalten:
- Ich trage geeignete, unfallsichere Kleidung und verwende die erforderlichen persönlichen Schutzausrüstungen.
- Eine Kopfbedeckung trage ich ausschließlich aus Gründen der Arbeitssicherheit.
- Zu Beginn des Unterrichts prüfe ich die mir anvertrauten Werkzeuge auf Vollständigkeit und Zustand.
- Vorhandene Mängel teile ich umgehend meinem Werkstattlehrer mit.
- Ich behandle die Einrichtungen, Werkzeuge und Geräte stets sorgfältig.
- Ich bin mir bewusst, dass ich für vorsätzlich entstandene Schäden hafte.
- Ohne Unterweisung und Aufforderung durch den Technischen Lehrer betreibe ich keine Maschinen und Geräte.
- Um Unfälle zu vermeiden, beachte ich die Anweisungen der Werkstattlehrer und die jeweiligen Unfallverhütungsvorschriften sowie die Betriebsanweisungen an den Maschinen.
- Mit Werk- und Hilfsstoffen gehe ich sparsam um. Abfälle werden von mir in den vorgesehenen Behältern der Wiederverwertung oder Entsorgung zugeführt.
- Zum Unterrichtsschluss reinige ich meinen Arbeitsplatz, räume gemeinsam mit meinen Mitschülern die Werkstatt auf und kehre den Fußboden.
- Der Unterricht endet nach Abnahme der Werkstatt durch den Werkstattlehrer.
- Berufspraktische Kompetenz und Berufliche Theorie Werkstatt sind Pflichtfächer. Bei entschuldigtem Fehlen werde ich den Unterrichtsinhalt nacharbeiten.
- Unentschuldigt versäumte Unterrichtzeit werde ich in meiner Freizeit nachholen.