Werkstattordnung der Beruflichen Schule Mühlacker

Aufgrund der besonderen Situation und Gefährdung im Bereich unserer Schulwerkstätten werde ich mich nach folgenden Grundsätzen verhalten:

  1. Ich trage geeignete, unfallsichere Kleidung und verwende die erforderlichen persönlichen Schutzausrüstungen.
  2. Eine Kopfbedeckung trage ich ausschließlich aus Gründen der Arbeitssicherheit.
  3. Zu Beginn des Unterrichts prüfe ich die mir anvertrauten Werkzeuge auf Vollständigkeit und Zustand.
  4. Vorhandene Mängel teile ich umgehend meinem Werkstattlehrer mit.
  5. Ich behandle die Einrichtungen, Werkzeuge und Geräte stets sorgfältig.
  6. Ich bin mir bewusst, dass ich für vorsätzlich entstandene Schäden hafte.
  7. Ohne Unterweisung und Aufforderung durch den Technischen Lehrer betreibe ich keine Maschinen und Geräte.
  8. Um Unfälle zu vermeiden, beachte ich die Anweisungen der Werkstattlehrer und die jeweiligen Unfallverhütungsvorschriften sowie die Betriebsanweisungen an den Maschinen.
  9. Mit Werk- und Hilfsstoffen gehe ich sparsam um. Abfälle werden von mir in den vorgesehenen Behältern der Wiederverwertung oder Entsorgung zugeführt.
  10. Zum Unterrichtsschluss reinige ich meinen Arbeitsplatz, räume gemeinsam mit meinen Mitschülern die Werkstatt auf und kehre den Fußboden.
  11. Der Unterricht endet nach Abnahme der Werkstatt durch den Werkstattlehrer.
  12. Berufspraktische Kompetenz und Berufliche Theorie Werkstatt sind Pflichtfächer. Bei entschuldigtem Fehlen werde ich den Unterrichtsinhalt nacharbeiten.
  13. Unentschuldigt versäumte Unterrichtzeit werde ich in meiner Freizeit nachholen.
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